Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
Metherm GmbH – Messgeräte für Wasser und Wärme
Auf Häpelt 1, 66822 Lebach
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 32958
Gültig für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(Stand: Januar 2025)
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Metherm GmbH. Diese regeln die vertraglichen Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern und gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Bei Fragen zu einzelnen Regelungen oder zu unseren Lieferbedingungen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
1. Allgemeines
1.1. Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Bedingungen“). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn bei späteren Verträgen nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.3. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
1.4. Wir beliefern ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unsere Bedingungen gelten daher nur im B2B-Geschäft.
1.5. Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden bedürfen der Schriftform.
2. Preise
2.1. Maßgeblich sind die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2. Bei vereinbarter Lieferfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, die am Liefertag geltenden Preise zu berechnen, wenn sich zwischenzeitlich unsere Kosten wesentlich verändert haben.
3. Elektronische Rechnung
Der Kunde stimmt dem Erhalt elektronischer Rechnungen (PDF per E-Mail) zu. Ein Widerspruch gegen die elektronische Form ist jederzeit möglich.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.
4.2. Skonto oder abweichende Zahlungsziele bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und gelten nur, wenn sie auf der Rechnung vermerkt sind.
4.3. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Für Mahnungen berechnen wir 2,50 € pro Mahnstufe.
4.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, nur gegen Vorkasse zu liefern.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnungsrechte oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
6. Lieferzeit und höhere Gewalt
6.1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
6.2. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände – insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Transportverzögerungen, Materialmangel oder Lieferverzögerungen bei unseren Vorlieferanten – verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Störung und deren Auswirkungen.
6.3. Wird die Lieferung infolge solcher Ereignisse unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus Schadensersatzansprüche zustehen.
6.4. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen bzw. auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
7.2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe unseres Rechnungswertes ab.
7.3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde hat uns von Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) unverzüglich zu unterrichten.
7.4. Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit der realisierbare Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8. Gefahrübergang und Versand
8.1. Die Lieferung erfolgt FCA Lager Lebach gemäß Incoterms 2020.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur oder Frachtführer übergeben wird, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
8.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählen wir den Versandweg und das Transportmittel nach bestem Ermessen.
8.3. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers ab.
9. Mängelhaftung
9.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
9.2. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.3. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, die Ware wird entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk eingesetzt und verursacht dessen Mangelhaftigkeit.
10. Gesamthaftung
10.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 9 vorgesehen, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
10.2. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3. Die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist entsprechend eingeschränkt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
11.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Lebach.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Saarbrücken.
11.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.4. Vertragssprache ist Deutsch.